Sie möchten neben Ihrem Hauptjob ein eigenes kleines Unternehmen aufbauen, haben aber noch offene Fragen? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die nebenberufliche Selbstständigkeit, damit Sie sicher und gut informiert starten können.
Rechtliches & Formalitäten
1. Brauche ich eine Erlaubnis von meinem Arbeitgeber?
Nein, eine explizite Genehmigung ist meist nicht erforderlich, aber Sie haben eine Informationspflicht. In vielen Arbeitsverträgen ist eine Klausel enthalten, die besagt, dass Nebentätigkeiten gemeldet werden müssen. Das bedeutet melden, nicht genehmigen lassen.
Ihr Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit nur unter bestimmten Bedingungen verbieten:
- Konkurrenz: Sie dürfen Ihrem Arbeitgeber keine direkte Konkurrenz machen. Wenn Sie beispielsweise für ein IT-Systemhaus arbeiten, wäre eine nebenberufliche IT-Dienstleistung problematisch.
- Arbeitsleistung: Ihre Leistung im Hauptjob darf nicht unter der Nebentätigkeit leiden.
- Arbeits- und Ruhezeiten: Sie müssen die gesetzlichen Ruhezeiten einhalten und dürfen Ihre Arbeitszeit aus dem Hauptjob nicht für die Selbstständigkeit nutzen.
- Sicherheitsinteressen: Geheimhaltungspflichten oder IT-Sicherheitsrichtlinien dürfen nicht verletzt werden.
2. Wie melde ich eine nebenberufliche Selbstständigkeit an?
Das Vorgehen hängt von der Art Ihrer Tätigkeit ab:
- Gewerbliche Tätigkeit: Der erste Schritt ist die Anmeldung eines Gewerbes beim zuständigen Gewerbeamt.
- Freiberufliche Tätigkeit: Freiberufler (z.B. Berater, Texter, Künstler) müssen kein Gewerbe anmelden. Hier genügt eine formlose Anmeldung direkt beim Finanzamt.
In beiden Fällen wird das Finanzamt Sie auffordern, den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ über das ELSTER-Portal auszufüllen. Dort geben Sie an, dass Sie die Tätigkeit nebenberuflich ausüben.
3. Wie definiert der Staat „nebenberuflich“?
Eine Tätigkeit gilt als nebenberuflich, wenn sie sowohl zeitlich als auch wirtschaftlich eine untergeordnete Rolle spielt. Die Kriterien sind:
- Arbeitszeit: Sie arbeiten weniger als 20–25 Stunden pro Woche in Ihrer Selbstständigkeit. Bis zu 18–20 Stunden pro Woche werden von allen Behörden in der Regel problemlos akzeptiert.
- Einkommen: Ihr Einkommen aus der Selbstständigkeit ist deutlich niedriger als Ihr Gehalt aus dem Hauptjob.
- Haupttätigkeit: Sie haben eine andere Hauptbeschäftigung (z. B. als Angestellter, Student oder in der Elternzeit).
Überschreiten Sie diese Grenzen, kann insbesondere die Krankenversicherung Ihre Tätigkeit als hauptberuflich einstufen, was zu höheren Beiträgen führt.
Sozialversicherungen & Finanzen
4. Was passiert mit meiner Krankenversicherung?
Dies ist eine der häufigsten Sorgen. Die Antwort hängt von Ihrem Versicherungsstatus ab:
- Gesetzlich Krankenversicherte (GKV): Solange Ihre Nebentätigkeit den oben genannten Rahmen nicht sprengt (zeitlich und wirtschaftlich), zahlen Sie keine zusätzlichen Beiträge. Ihre Krankenversicherung wird durch Ihren Hauptjob abgedeckt. Es ist empfehlenswert, Ihre Krankenkasse proaktiv über die Aufnahme der Nebentätigkeit zu informieren.
- Privat Krankenversicherte (PKV): In der Regel hat eine nebenberufliche Selbstständigkeit keine Auswirkungen auf Ihre Beiträge.
5. Muss ich als nebenberuflich Selbstständiger in die Rentenversicherung einzahlen?
Nein, nicht automatisch. Eine Rentenversicherungspflicht besteht nur für bestimmte Berufsgruppen wie z. B. Lehrer, Coaches, Pflegekräfte oder Hebammen. Die meisten anderen Tätigkeiten, wie IT-Dienstleistungen oder Unternehmensberatung, sind nicht rentenversicherungspflichtig. Sie können aber freiwillige Beiträge leisten.
6. Wie viel darf ich nebenberuflich verdienen? Gibt es Grenzen?
Hier gibt es oft Missverständnisse. Grundsätzlich gilt:
- Steuerlich: Es gibt keine Obergrenze. Sie können auch 100.000 € Gewinn machen – dieser wird dann entsprechend versteuert.
- Krankenversicherung: Hier gibt es die oben beschriebene wirtschaftliche Grenze, die darüber entscheidet, ob Ihre Tätigkeit noch als nebenberuflich gilt.
- Steuern: Ab einem Umsatz von 22.000 € pro Jahr fallen Sie aus der Kleinunternehmerregelung und werden umsatzsteuerpflichtig (Regelbesteuerung). Gewinne müssen ab dem ersten Euro in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Buchhaltung & Steuern
7. Was muss ich bei Buchhaltung und Steuern beachten?
Auch wenn Sie nur „nebenbei etwas verdienen“, gelten von Anfang an bestimmte Pflichten:
- Geschäftskonto: Es ist zwar nicht immer gesetzlich vorgeschrieben (außer bei Kapitalgesellschaften), aber dringend empfohlen, um private und geschäftliche Finanzen sauber zu trennen.
- Rechnungsvorschriften: Ihre Rechnungen müssen alle gesetzlichen Pflichtangaben enthalten.
- Aufbewahrungspflichten: Für alle geschäftlichen Unterlagen gilt eine Aufbewahrungsfrist von bis zu 10 Jahren.
- Steuern: Sie müssen Einkommensteuer auf Ihren Gewinn zahlen. Ab 24.500 € Gewinn pro Jahr kann zusätzlich Gewerbesteuer anfallen (gilt nicht für Freiberufler).
- Gewinnermittlung: Als nebenberuflich Selbstständiger ermitteln Sie Ihren Gewinn in der Regel mit der einfachen Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).
8. Was ist besser: Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung?
Die Kleinunternehmerregelung (bis 22.000 € Umsatz im ersten Jahr) ist eine gute Option für den Start, da sie bürokratischen Aufwand reduziert. Sie müssen keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen und keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Der Nachteil ist, dass Sie sich die Vorsteuer für Ihre eigenen Ausgaben (z. B. Laptop-Kauf) nicht vom Finanzamt zurückholen können.
Die Regelbesteuerung (mit Umsatzsteuer) ist oft sinnvoll, wenn:
- Sie hauptsächlich an andere Unternehmen (B2B) verkaufen, da es professioneller wirkt.
- Sie hohe Anfangsinvestitionen haben und vom Vorsteuerabzug profitieren möchten.
Wachstum & Skalierung
9. Was passiert, wenn meine Selbstständigkeit plötzlich stark wächst?
Wenn Ihr Nebengeschäft schnell wächst (z. B. durch einen erfolgreichen Online-Shop oder gefragte Dienstleistungen), müssen Sie handeln:
- Hauptberuflich umstellen: Wenn die wöchentliche Arbeitszeit oder das Einkommen die Grenzen der Nebentätigkeit überschreiten, müssen Sie dies Ihrer Krankenkasse melden und Ihre Tätigkeit als hauptberuflich einstufen lassen.
- Rechtsform wechseln: Ab einem Gewinn von ca. 70.000–80.000 € kann die Gründung einer UG oder GmbH steuerlich vorteilhafter sein als das Einzelunternehmen.
10. Kann der Arbeitgeber meine Nebentätigkeit verbieten?
Wie oben unter Punkt 1 erklärt, ist ein Verbot nur möglich, wenn berechtigte Interessen des Arbeitgebers verletzt werden (z. B. Konkurrenz, Leistungsabfall). Ohne triftigen Grund darf die Nebentätigkeit nicht verboten werden.
Zeitmanagement & Marketing
11. Wie finde ich neben einem Vollzeitjob die Zeit für mein Nebengeschäft?
Effizientes Zeitmanagement ist der Schlüssel zum Erfolg. Bewährte Methoden sind:
- Feste Zeitblöcke: Planen Sie jede Woche feste, ungestörte Zeiten für Ihre Selbstständigkeit ein.
- Priorisierung: Nutzen Sie Techniken wie die Eisenhower-Matrix, um zwischen dringenden und wichtigen Aufgaben zu unterscheiden. Konzentrieren Sie sich auf umsatzbringende Aktivitäten.
- Automatisierung: Setzen Sie auf Tools, die Routineaufgaben wie Social-Media-Posts oder Rechnungsstellung automatisieren können.
- Kleine Schritte: Unterschätzen Sie nicht die Wirkung von nur 30–60 Minuten täglicher, konzentrierter Arbeit.
12. Wie gewinne ich die ersten Kunden, ohne ein großes Marketingbudget zu haben?
Gerade am Anfang ist ein gezieltes Vorgehen wichtig:
- Netzwerk aktivieren: Informieren Sie Freunde, Familie und ehemalige Kollegen über Ihr neues Angebot. Oft entstehen die ersten Aufträge durch persönliche Empfehlungen.
- Social Media nutzen: Bauen Sie eine Präsenz auf den Plattformen auf, auf denen sich Ihre Zielgruppe aufhält. Zeigen Sie Ihre Expertise durch hilfreiche Inhalte, nicht nur durch Werbung.
- Kooperationen: Suchen Sie nach Partnern, die eine ähnliche Zielgruppe bedienen, aber keine direkten Wettbewerber sind. Sie können sich gegenseitig empfehlen.
- Lokale Präsenz: Registrieren Sie Ihr Unternehmen bei Google Business Profile, um für lokale Suchanfragen sichtbar zu werden.
13. Brauche ich eine eigene Website für meine nebenberufliche Tätigkeit?
Eine eigene Website ist nicht zwingend sofort erforderlich, aber sehr empfehlenswert. Sie dient als digitale Visitenkarte und schafft Vertrauen. Zu Beginn kann auch ein gut gepflegtes Profil auf LinkedIn oder ein Google Business Profile ausreichen. Eine einfache Website, die Ihre Dienstleistungen, Referenzen und Kontaktmöglichkeiten zeigt, verleiht Ihrem Nebengeschäft jedoch deutlich mehr Professionalität.
Rechtliche Fallstricke & Absicherung
14. Was sind typische rechtliche Fehler, die ich vermeiden sollte?
Neben den bereits genannten Themen gibt es weitere Stolperfallen:
- Fehlendes Impressum: Jede geschäftliche Website oder Social-Media-Seite benötigt ein vollständiges Impressum. Verstöße können teuer abgemahnt werden.
- Urheberrechtsverletzungen: Verwenden Sie niemals Bilder, Texte oder Musik, für die Sie keine Nutzungsrechte haben. Nutzen Sie lizenzfreie Plattformen oder erstellen Sie eigene Inhalte.
- Ungenügende AGB: Wenn Sie Produkte oder standardisierte Dienstleistungen verkaufen, sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) wichtig, um rechtliche Rahmenbedingungen festzulegen.
15. Benötige ich eine Berufshaftpflichtversicherung?
Das hängt stark von Ihrer Tätigkeit ab. Für beratende Berufe (z. B. Unternehmensberater, IT-Spezialisten) oder Tätigkeiten, bei denen Fehler zu finanziellen Schäden bei Kunden führen können, ist eine Berufshaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen. Sie schützt Sie vor hohen Schadensersatzforderungen, die schnell existenzbedrohend werden können. Für den reinen Verkauf von Waren ist oft eine Betriebshaftpflichtversicherung relevanter.
16. Wie gehe ich mit Urlaub oder Krankheit um, wenn ich selbstständig bin?
Als nebenberuflich Selbstständiger haben Sie kein Anrecht auf Lohnfortzahlung für Ihre Nebentätigkeit.
- Urlaub: Planen Sie Urlaube im Voraus und kommunizieren Sie diese klar an Ihre Kunden. Richten Sie eine Abwesenheitsnotiz ein und kündigen Sie an, wann Sie wieder erreichbar sind.
- Krankheit: Ihr Hauptjob sichert Sie im Krankheitsfall ab. Informieren Sie Ihre Kunden so schnell wie möglich über Verzögerungen. Für längere Ausfälle kann es sinnvoll sein, ein Netzwerk mit anderen Selbstständigen aufzubauen, um sich gegenseitig vertreten zu können.
Praktische Tipps & nächste Schritte
17. Sollte ich mein Nebengewerbe unter meinem eigenen Namen oder einem Fantasienamen führen?
Beides ist möglich. Als Einzelunternehmer oder Freiberufler müssen Sie im Geschäftsverkehr immer Ihren vollen Vor- und Nachnamen angeben. Sie können aber zusätzlich eine Geschäftsbezeichnung (Fantasiename) führen, zum Beispiel „Webdesign Schmidt“ oder „Kreativwerkstatt Müller“. Diese Bezeichnung sollte leicht zu merken sein und beschreiben, was Sie tun. Wichtig: Prüfen Sie vorab, ob der Wunschname nicht bereits markenrechtlich geschützt ist.
18. Wie kalkuliere ich meinen Stunden- oder Verkaufspreis richtig?
Eine häufige Falle ist ein zu niedriger Preis. Ihre Kalkulation sollte mindestens folgende Punkte umfassen:
- Alle Kosten: Berücksichtigen Sie nicht nur Ihre direkten Ausgaben, sondern auch Kosten für Software, Marketing, Versicherungen und Steuern.
- Ihre Zeit: Was ist Ihnen Ihre Freizeit wert? Setzen Sie einen realistischen Stundenlohn an, der auch unbezahlte Arbeit (z. B. Buchhaltung, Akquise) mit abdeckt.
- Marktwert: Recherchieren Sie, was Wettbewerber für ähnliche Leistungen oder Produkte verlangen. Positionieren Sie sich bewusst und verkaufen Sie sich nicht unter Wert.
19. Ab wann lohnt es sich, einen Steuerberater einzuschalten?
Ein Steuerberater kostet Geld, kann aber auch viel Geld und Nerven sparen. Spätestens wenn einer der folgenden Punkte eintritt, sollten Sie über professionelle Hilfe nachdenken:
- Sie werden umsatzsteuerpflichtig (Regelbesteuerung).
- Sie planen größere Investitionen.
- Ihre Einnahmen steigen stark an und die Steuerlast wird komplexer.
- Sie fühlen sich mit der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) und der Steuererklärung unsicher.
Eine Erstberatung kann schon zu Beginn sinnvoll sein, um die Weichen richtig zu stellen.
20. Ist eine nebenberufliche Gründung der richtige Weg, um eine Geschäftsidee zu testen?
Absolut. Die nebenberufliche Selbstständigkeit ist ein idealer und risikoarmer Weg, um eine Geschäftsidee am Markt zu erproben. Sie können ohne den Druck, sofort Ihren Lebensunterhalt verdienen zu müssen, Erfahrungen sammeln, Kundenfeedback einholen und Ihr Angebot schrittweise optimieren. So schaffen Sie eine solide Grundlage, um später eventuell den Sprung in die hauptberufliche Selbstständigkeit zu wagen.
Ihre Frage wurde nicht beantwortet?
Dann lassen Sie uns gemeinsam Ihre Gründungsfragen klären – persönlich und unverbindlich! Rufen Sie einfach an unter 0172 – 25 27 406 oder nutzen Sie das Kontaktformular. Wir unterstützen Sie gerne auf Ihrem Weg zur erfolgreichen nebenberuflichen Selbstständigkeit.